Die Landschaft ist Grundlage aller Planungen und durch entsprechende Untersuchungen, Vorgaben und Maßnahmen ausreichend zu schützen, zu erhalten oder wieder herzustellen.
Entwicklungen von Gewerbegebieten, Anlage von Straßen und technische Anlagen dürfen nicht nur nach ökonomischen, sondern müssen auch nach landschaftlichen Gesichtspunkten, unter Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, realisiert werden.
In der Landschaftsplanung erarbeiten wir:
• landschaftspflegerische Begleitpläne
• Umweltverträglichkeitsstudien
• Grünordnungspläne
• Bebauungspläne
• Parkpflegewerke